Überhangmandate

Jeder Wahlberechtigte hat bei der Bundestagswahl zwei Stimme, die Erst und die Zweitstimme. Dummerweise kann durch die Besonderheiten im deutschen Wahlrecht der Wähler seine Zweitstimme möglicherweise gegen seinen eigenen politischen Willen verwenden, weil er das Wahlsystem nicht richtig blickt. Bei dieser Wahl werden der Voraussicht nach die Überhangmandate und damit die negative Stimmengewichtung sehr wichtig sein, die hier kurz erklärt werden.

Nach der Wahl werden zuerst die Zweitstimmen gezählt, die die Wähler der Landesliste einer Partei in einem Bundesland gegeben haben. Je mehr Zweitstimmen eine Partei hat, desto mehr Mandate stehen ihr also bundesweit insgesamt zu.

Im nächsten Schritt werden die Mandate auf die Landesparteien verteilt: Je mehr Zweitstimmen eine Partei in einem Bundesland erhielt, desto mehr Mandate stehen ihr dann zu.

Mit der Erststimme entscheiden die Wähler über die Direktmandate. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, der zieht in den Bundestag als Abgeordneter ein. Für dieses Mandat wird zugleich ein Mandat von der Landesliste gestrichen, es findet ein Verhältnisausgleich statt.

Nun kommen die für diese Wahl besonders entscheidenden Überhangmandate ihre Bedeutungl. Wenn viele Wähler einen Direktkandidaten unterstützen, ihre Zweitstimme dann aber nicht seiner Partei geben, entstehen Überhangmandate. Es besteht dann ein Missverhältnis zwischen den Stimmen für den Direktkandidaten und der Landeskiste der Parteien. Der Verhältnisausgleich findet in dieser Form nicht statt.

Davon können die bestimmte Parteien profitieren. Die Mandate der erfolgreichen Direktkandidaten bleiben bei den Parteien in jedem Fall, die Zahl der Sitze im Bundestag erhöht sich entsprechend höher.

Wenn eine Partei in einem Bundesland „zu viele Mandate“ (Überhangmandate) durch die Direktkandidaten bekommt als sie mehr an Zweitstimmen in diesem Bundesland bekommen hat, werden sie mit den Direktmandaten verrechnet worden und die Partei hätte weniger oder keine Überhangmandate gehabt.

Dieses Mehr an Zweitstimmen wiederum hätte Auswirkungen, wenn nach der Wahl zuerst die Mandate für eine Partei bundesweit berechnet werden. So kann es passieren, dass wenige Stimmen für die CDU in einem Bundesland sich für die Partei günstig auswirken, wenn im selben Bundesland zugleich viele CDU-Direktkandidaten gewählt werden. In einem anderen Bundesland kann die CDU dann nämlich mehr Mandate zugerechnet bekommen.

Diese Berechnung hält das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig (Urteil Juli 2008). Das Gericht ließ dem Gesetzgeber bis Ende 2010 Zeit, dies zu korrigieren. Die Bundestagswahl in 6Tagen bleibt von diesem Urteil unberührt und ist nicht – wie manche Politiker gern behaupten-verfassungswidrig. Es wird erwartet, dass bei der aktuellen Bundestagswahl vor allem die CDU viel Überhangmandate erhält.

Weitere Informationen gibt es ausführlich auf der privaten Homepage www.wahlrecht.de