Bekanntmachung der Wahlergebnisse

Sobald die Feststellungen abgeschlossen sind, machen

  • der Kreiswahlleiter das endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis und den Namen des gewählten Wahlkreisbewerbers
  • der Landeswahlleiter das endgültige Wahlergebnis für das Land, gegliedert nach Wahlkreisen, und die Namen der im Land gewählten Bewerber,
  • der Bundeswahlleiter das endgültige Wahlergebnis für das Wahlgebiet, gegliedert nach Ländern, sowie die Namen der im Wahlgebiet gewählten Bewerber, öffentlich bekannt.

Rechtsgrundlage sind bei Bundestagswahl: §§ 41, 42 BWG, §§ 76 bis 79 BWO