Die Wahlkreise Deutschlands
Bei Bundestagswahlen ist das Wahlgebiet in 299 Wahlkreise eingeteilt, die wiederum in Wahlbezirke unterteilt sind. Die Wahlkreise sind wahlorganisatorisch von Bedeutung, weil in jedem Wahlkreis mit der Erststimme ein Abgeordneter direkt aus den Kreiswahlvorschlägen gewählt wird. Kreiswahlvorschläge können von politischen Parteien, aber auch von Wählergruppen und Wählervereinigungen eingereicht werden. Für jeden Wahlkreis werden eigene Stimmzettel mit den jeweiligen Kreiswahlvorschlägen erstellt. Die Rechtsgrundlagen sind die Paragrafen §§ 2 – 5, 18 – 20 BWG
Copyright für das Kartenmaterial zu den Wahlkreisen:
© Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2008, Wahlkreiskarte für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag
Geoinformationen:
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (www.bkg.bund.de)
